Über uns

Organisationsstruktur

PAT – Mit Eltern Lernen wurde 2005 von dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V. in Kooperation mit der Stadt Nürnberg im Rahmen des Integrationsprogramms „Spielend lernen in Familie und Stadtteil“ in Deutschland eingeführt. Die Programmumsetzung von der AWO Nürnberg verlief so erfolgreich, dass Ende 2010 mithilfe von Fördermitteln der Auridis gGmbH die PAT-Dachorganisation gegründet wurde.

Die PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH ist somit eine Tochtergesellschaft der AWO Nürnberg. Trotz einer engen Kooperation mit der Muttergesellschaft agiert die PAT-Dachorganisation rechtlich selbstständig. Sie ist im deutschsprachigen Raum die einzige legitimierte Vertreterin des aus den USA stammenden Lizenzprogramms Parents as Teachers (PAT). Gegenstand der Gesellschaft ist laut Satzung die Förderung der Erziehung durch die Verbreitung der deutschsprachigen Version dieses Programms: PAT – Mit Eltern Lernen.

Bereits im Dezember 2011 wurde die PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH durch das Bayerische Jugendamt als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII anerkannt.

Die Gesellschaftsorgane

Alleingesellschafter der PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH ist der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V. Die Organe der Gesellschaft sind:

  1. die Gesellschafterversammlung,
  2. die Geschäftsführung,
  3. ggf. der Aufsichtsrat (optional),
  4. und ggf. ein Fachbeirat (optional).

Informationen zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten der einzelnen Gesellschaftsorgane können der Satzung der gGmbH entnommen werden.

Die Gesellschafterversammlung

Das Stammkapital der PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH beträgt 25.000 €. Als Alleingesellschafter hält der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V. alle Anteile und Stimmrechte der Gesellschaft. Er wird durch den hauptamt­lichen Vorstand, Michael Schobelt, vertreten. Weiterführende Informationen zum Gesellschafter finden Sie hier.

Die Geschäftsführung

Seit Juni 2018 ist Michael Schobelt
als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH bestellt.

Der Aufsichtsrat

Die Gesellschafterversammlung kann die Bildung eines Aufsichtsrates beschließen.

Der Fachbeirat

Bisher wurde kein Fachbeirat gebildet. Die fachliche Beratung der Geschäftsführung erfolgt ggf. durch die Bildung eines Aufsichtsrates.