Ihre Spendenbescheinigung
Setzen Sie Ihre Spende von der Steuer ab.
Die PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Daher können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen.
Wie kann ich meine Spende steuerlich geltend machen?
Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.
Bei größeren Spenden müssen Sie Ihrer Steuererklärung eine von uns ausgestellte Spendenbescheinigung beifügen. Wir senden Ihnen bereits ab einem Spendenbetrag von 10,00 Euro automatisch eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu, sofern uns Ihre aktuelle Anschrift vorliegt.
Wie bekomme ich für meine Spende eine Spendenbescheinigung?
Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift mit. Dafür können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.
Einzelspendenbescheinigung
Ab einer Spende von 10,00 Euro bekommen Sie von der PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH eine Spendenbescheinigung zugeschickt. Diese erhalten Sie spätestens innerhalb von vier Wochen nach dem Eingang der Spende.
Jahresspendenbescheinigung
Bei regelmäßigen Spenden erhalten Sie zu Beginn des Folgejahres automatisch eine Jahresspendenbescheinigung, die all Ihre Spenden zusammenfasst. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie auch für Ihre gelegentlichen Spenden eine solche Sammelbescheinigung bekommen möchten.
Kann ich meine Spendenquittung auch per E-Mail bekommen?
Da eine Spendenbescheinigung nur auf Briefpapier rechtsverbindlich ist, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir die Bescheinigungen grundsätzlich per Post verschicken. Wir achten jedoch selbstverständlich stets darauf, unsere Verwaltungskosten möglichst gering zu halten und unsere Mittel effektiv einzusetzen.